Der E-CHECK dokumentiert als sichtbares Gütesiegel den hohen Standard der geprüften Sicherheit einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Gerätes. Wichtig: Der E-CHECK ist eine durch das Markengesetz geschützte Wort- und Bildmarke, die nur von den Mitgliedsbetrieben der elektro- und informationstechnischen Handwerke verwendet werden darf. Link: Fachbetriebssuche
als Betriebskosten umlegenBGH-Urteil zur Umlagefähigkeit von wiederkehrenden Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehenAktuelle Meldung des Landesinnungsverbandes der Elektro- und Informationstechnik Sachsen-Anhalt vom 25.05.07Der BGH hat entschieden, dass die Umlage zulässig ist, wenn die Umlage dieser Kosten als "sonstige Betriebskosten" ausdrücklich im Mietvertrag zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Dies bedeutet, dass der Vermieter bei entsprechender Gestaltung der Mietverträge (Listung der Prüfung der Elektroanlage unter "sonstige Betriebskosten" bei den Umlagen im Mietvertrag) die Kosten für die regelmäßige Prüfung der Elektroanlage im Rahmen der Umlagenabrechnung auf die Mieter umlegen kann. Dies kann für viele E-CHECK-Betriebe ein gutes Verkaufsargument sein. Den kompletten Wortlaut des Urteils lesen Sie ( hier… )Quelle: Az VIII ZR 123/06, BGH vom 14.2.2007